Pflichtmitteilung: Angepasste Preise für Ihren Strom

Stadtwerke | 15. Nov. 2021
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Liebe*r Stadtwerkekund*in,

die Jahre 2019 und 2020 hatten es in sich! Kurzarbeit, CO2-Abgabe, gestiegene Beschaffungspreise: All diesen Faktoren zum Trotz haben wir in den schwierigen Corona-Zeiten die Strompreise für unsere Kunden stabil halten können. Aufgrund erheblicher Kostenänderungen für die Strombeschaffung auf den internationalen Strommärkten sind wir nun doch gezwungen, unsere Preise zum 01.01.2022 anzupassen. Die veränderte Kostensituation der einzelnen Preisbestandteile können Sie der nachfolgenden Preisübersicht entnehmen.

Der Arbeitspreis ändert sich ab dem 01.01.2022 um 2,14 Cent/kWh von 30,35 Cent/kWh auf 32,49 Cent/kWh (brutto). Der Grundpreis ändert sich ab dem 01.01.2022 um 1,39 €/Monat von 6,40 €/Monat auf 7,79 €/Monat (brutto). Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 und § 5a StromGVV.

Weitere Informationen

Gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden

Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist. Haben Sie Fragen zu diesem Schreiben oder rund um unsere Energie mit Service? Dann rufen Sie uns einfach an unter 05032 897-0 oder senden Sie eine E-Mail an service@stadtwerke-neustadt.de oder besuchen Sie uns im Kunden-Center in Neustadt, An der Eisenbahn 18. Angehängt finden Sie das aktuelle Preisblatt zu Ihrem Tarif.

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