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Alles was du über die Energiepreisbremse wissen musst

Das Wichtigste in Kürze

Was ist die Energiepreisbremse?

Durch die Energiepreisbremse bekommen Verbraucher*innen einen Zuschuss zu den stark gestiegenen Energiekosten und werden somit finanziell entlastet. Davon profitieren sowohl Privathaushalte als auch mittlere und große Unternehmen – einschließlich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Ziel der Energiepreisbremse ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und eine sichere Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme zu gewährleisten.

Der Zuschuss äußert sich in Form eines Entlastungsbetrages, der den Kund*innen gutgeschrieben wird. Diese für Energieversorger verpflichtende Gutschrift wird wiederum von Mitteln des Bundes finanziert.

Mieter*innen erhalten die Entlastung im Rahmen ihrer Betriebskostenabrechnung durch den oder die Vermieter*in, denn er oder sie muss die erhaltenen Entlastungen entsprechend weitergeben.

 

Wann gilt die Energiepreisebremse?

Die Energiepreisbremse wird zum 1. März 2023 umgesetzt und gilt auch rückwirkend für Januar und Februar. Vorerst gilt sie bis Ende des Jahres, eine Verlängerung bis April 2024 ist wahrscheinlich.

Muss ich etwas tun, um von der Energiepreisbremse zu profitieren?

Nein, die Entlastung läuft für dich automatisch – entweder über die Abrechnung des Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung deines Vermieters oder deiner Vermieterin.

Wie hoch sind die gedeckelten Energiepreise?

Welche Deckelung für Energiepreise gilt ist abhängig davon, ob es sich um einen Privathaushalt mit einem geringen Verbrauch handelt oder um Großabnehmer und Unternehmen mit einem hohen Verbrauch. Der Verbrauch, der über den gedeckelten Anteil hinaus geht, wird mit dem normalen Marktpreis berechnet. Energie sparen lohnt also weiterhin!
Im Allgemeinen gilt:

Strompreisbremse

Bis 30.000 Kilowattstunden pro Jahr erhalten Verbraucher*innen für 80 Prozent des für 2023 vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs den gedeckelten Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent wird der "normale" Strompreis berechnet.

Bei einem Verbrauch von über 30.000 Kilowattstunden pro Jahr erhalten Verbraucher*innen für 70 Prozent des in 2021 realisierten Jahresverbrauchs den gedeckelten Strompreis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 30 Prozent wird der "normale" Strompreis berechnet.
 

Gaspreisbremse

Bis 1.500.000 Kilowattstunden pro Jahr erhalten Verbraucher*innen für 80 Prozent des für 2023 vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs den gedeckelten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent wird der "normale" Gaspreis berechnet.

Bei einem Verbrauch von über 1.500.000 Kilowattstunden pro Jahr erhalten Verbraucher*innen für 70 Prozent des in 2021 realisierten Jahresverbrauchs den gedeckelten Gaspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 30 Prozent wird der "normale" Gaspreis berechnet.

Wärmepreisbremse

Bis 1.500.000 Kilowattstunden pro Jahr erhalten Verbraucher*innen für 80 Prozent des für 2023 vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs den gedeckelten Fernwärmepreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent wird der "normale" Fernwärmepreis berechnet.

Bei einem Verbrauch von über 1.500.000 Kilowattstunden pro Jahr erhalten Verbraucher*innen für 70 Prozent des in 2021 realisierten Jahresverbrauchs den gedeckelten Fernwärmepreis von 7,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 30 Prozent wird der "normale" Fernwärmepreis berechnet.