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Alles was du zum Thema Erdgas & Umlagen wissen musst

Die Gasspeicherumlage steigt, der Gaspreis für Tarifkund*innen bleibt stabil.

Zum 1. Juli 2023 steigt die Gasspeicherumlage von 0,059 Cent pro Kilowattstunde auf 0,145 Cent pro Kilowattstunde. Diese Erhöhung müssen wir zwar in deiner Abrechnung ausweisen, sie geht für dich als Tarifkund*in aber nicht mit einer Erhöhung des Gaspreises einher. Die Mehrbelastung federn wir nämlich ab und reduzieren den Arbeitspreis entsprechend, sodass der Preis für alle Tarifkund*innen stabil bleibt.

Die Mehrwertsteuer auf Gas ist gesunken. Sinken jetzt auch meine Abschläge?

Eine Anpassung der Abschläge für das Jahr 2022 sehen wir aktuell nicht vor. Als Stadtwerke Kund*in brauchst du dir aber keine Sorgen machen, dass du nun zu viel an uns zahlst und dadurch Geld verlierst. Bei der Jahresverbrauchsabrechnung für 2022 rechnen wir alle deine gezahlten Abschläge gegen deinen Verbrauch und die bestehenden Umlagen und berücksichtigen dabei natürlich auch den gesenkten Mehrwertsteuersatz.
Eine Abschlagsanpassung mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung im Januar/Februar 2023 ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Die Gas(beschaffungs)umlage wurde gestoppt. Werden meine Abschläge jetzt wieder gesenkt?

Nein. Die Gas(beschaffungs)umlage ist eine von insgesamt drei Umlagen, die zu einer Erhöhung deiner Abschläge geführt haben. Die Gasspeicher- und die Bilanzierungsumlage bleiben weiterhin bestehen. Eine Senkung des Abschlagsbetrages ist daher nicht zu empfehlen.

Geht mir jetzt Geld verloren?

Nein. Alle Abschlagszahlungen bis zum 31.12.2022 werden in der Jahresabrechnung für 2022 gegen den Verbrauch und die bestehenden Umlagen gegengerechnet. Die Abrechnung erfolgt also genau wie in den letzten Jahren.

 

Wofür sollte die Erdgas(beschaffungs)umlage sein?

Bei der Erdgasumlage handelt es sich um eine Sonderumlage, die zur finanziellen Entlastung der Gasimporteure*innen dienen sollte. Durch die Umlage sollten Gasimporteure*innen demnach 90 Prozent der deutlich höheren Beschaffungskosten für Gas, die sie durch Verträge mit Festpreisen oft nicht direkt an ihre Gaskund*innen weitergeben können, über die Umlage weiterreichen. So sollte verhindert werden, dass systemrelevante Gasimporteure*innen zahlungsunfähig werden, damit die Versorgung mit Gas weiterhin aufrechterhalten werden kann.

Muss ich jetzt was unternehmen?

Du bist Kund*in der Stadtwerke Neustadt? Super, dann musst du nichts weiter tun! Bei der Erhöhung deiner Abschläge im Sommer haben wir die Umlagen bereits anteilig mit eingerechnet.

 

 

Welche Umlagen führen noch zu einer Erhöhung meiner Abschläge?

Neben der Erdgas(beschaffungs)umlage führen noch drei weitere Umlagen zu einer Erhöhung der Gaspreise für Gasverbraucher*innen: die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage und die Konvertierungsumlage.

 

Was ist die Gasspeicherumlage?

Die Gasspeicherumlage wird ab dem 1. Oktober 2022 erhoben und gilt voraussichtlich bis Ende März 2025. Die Gasspeicherumlage soll dazu dienen, dass die Gasspeicher an bestimmten Stichtagen einen festgelegten Mindestfüllstand haben, sodass die Versorgung mit Gas auch im Winter gewährleistet werden kann – selbst im Falle eines Ausbleibens der Gasimporte. Durch die Einspeicherung von Gas fallen allerdings Kosten an, die über die Gasspeicherumlage finanziert werden sollen. An der Gasspeicherumlage bist du als Verbraucher*in mit 0,059 Cent netto pro verbrauchter Kilowattstunde beteiligt.

 

 

Was ist die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage existiert schon länger und wird ab dem 1. Oktober 2022 von 0,00 Cent pro Kilowattstunde auf 0,57 bzw. 0,39 Cent netto pro Kilowattstunde angehoben. Die Höhe der Umlage richtet sich dabei nach der Höhe des Jahresgasverbrauchs der Kund*innen. 

Haben Kund*innen einen niedrigen Gasverbrauch pro Jahr und verfügen über einen Standard-Last-Profil-Zähler (SLP-Zähler), greift die SLP-Bilanzierungsumlage mit 0,57 Cent pro Kilowattstunde. Haben Kund*innen einen hohen Gasverbrauch pro Jahr und verfügen über einen Zähler für die Registrierende Leistungsmessung (RLM-Zähler), greift die RLM-Bilanzierungsumlage mit 0,39 Cent pro Kilowattstunde.

Grundsätzlich dient die Bilanzierungsumlage dazu, dass der erwartete Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gedeckt werden kann. So sollen die Kosten der Gasnetzbetreiber gedeckt und das Gasnetz stabil gehalten werden.

 

 

Was ist die Konvertierungsumlage?

Die Konvertierungsumlage existiert ebenfalls schon länger und wird ab dem 1. Oktober 2022 von 0,00 Cent pro Kilowattstunde auf 0,038 Cent pro Kilowattstunde angehoben.

Da Deutschland zwei verschiedene Arten von Gas mit unterschiedlichen Brennwerten von Lieferanten erhält (H-Gas und L-Gas), aber immer nur eine Sorte im regionalen Gasnetz transportiert werden kann, muss das Gas je nach Sorte noch chemisch umgewandelt werden. So wird sichergestellt, dass keine Versorgungslücke entsteht. Die Kosten für diese Umwandlung werden über die Konvertierungsumlage finanziert, welche von den Stadtwerken Neustadt an die Endverbraucher*innen weitergegeben wird.

Ab wann gelten die Umlagen?

Die Umlagen starten am 1. Oktober 2022.

 

Wer muss die Umlagen zahlen? 


Alle Privatkund*innen und Unternehmen, also alle Gasverbraucher*innen, sind gleichermaßen betroffen.

Wenn du Mieter*in bist und keine eigenen Gasverträge hast, können sich die Umlagen in einer höheren Nebenkostenabrechnung widerspiegeln.

Die Heizperiode steht vor der Tür. Wie kann ich die Kosten und den Verbrauch so gering wie möglich halten?

In diesem Fall lautet das Zauberwort: Energiesparen. Das ist nicht nur gut für dich und die Kosten, sondern hilft auch, den allgemeinen Gasverbrauch zu senken und die Gasspeicher vor dem Winter gut zu füllen.

Hier haben wir dir einige Energiespartipps zusammengestellt, damit du gut und energiesparend durch die kalte Jahreszeit kommst.